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Ermittlungen zu tödlichem Achterbahnunfall in Klotten eingestellt

Die Ermittlungen zum tödlichen Unfall auf der Achterbahn im Freizeitpark Klotten an der Mosel wurden eingestellt. Die Staatsanwaltschaft geht von einem tragischen Unfall aus, bei dem niemand Schuld trägt, wie der SWR berichtet.

Motiv: Eingang Park (Quelle: parkwelt.info)

Unfallhergang

Im August vor zwei Jahren stürzte eine 57-jährige Frau aus St. Wendel während einer Achterbahnfahrt aus ihrem Wagen und fiel acht Meter in die Tiefe. Sie verstarb noch an der Unfallstelle. Die Frau hatte den Sicherheitsbügel vor der Fahrt selbst geschlossen.

Untersuchung durch TÜV Rheinland

Ein Sachverständiger des TÜV Rheinland rekonstruierte den Unfall und stellte fest, dass die Frau aufgrund ihres hohen Körpergewichts aus dem Wagen stürzen konnte, obwohl der Sicherheitsbügel eingerastet war. Der Sachverständige stellte fest, dass „Personen mit einem vergleichbaren Körperbau aus dem Wagen geschleudert werden können, unabhängig davon, ob der Sicherungsbügel nur lose aufgelegt oder mit maximaler Kraft angezogen wurde“.

Staatsanwaltschaft: Keine Schuld bei Parkbetreiber oder Personal

Die Staatsanwaltschaft betonte, dass weder der Parkbetreiber noch das Personal für den Unfall verantwortlich gemacht werden können. Ein Unfall dieser Art sei nicht vorhersehbar gewesen. Zudem zeigte das Gutachten, dass die Achterbahn vor dem Unfall ordnungsgemäß gewartet und überprüft worden war.

Nachrüstung von Sicherheitssystemen

Nach dem Unfall im Sommer 2022 wurde die Achterbahn außer Betrieb genommen. Der Kreis Cochem-Zell als zuständige Aufsichtsbehörde forderte vor der Wiedereröffnung des Parks zusätzliche Sicherheitsauflagen. Der Betreiber musste ein elektronisches Rückhaltesystem in den Wagen der Achterbahn nachrüsten. Im April vergangenen Jahres wurde die Achterbahn dann wieder in Betrieb genommen.

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