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Disney stellt sich nach Todesfall in Freizeitpark doch einem Gerichtsprozess

Nach dem Tod einer 42-jährigen Besucherin in einem Disney-Freizeitpark lenkt der Unterhaltungskonzern ein und entscheidet sich, den Fall vor Gericht zu verhandeln. So berichtet Spiegel Online. Zuvor hatte Disney versucht, die Klage des Witwers durch einen Verweis auf die AGB von Disney+ abzuweisen.

Hintergrund des Vorfalls

Eine 42-jährige Ärztin verstarb nach einem Besuch in einem Disney-Freizeitpark, vermutlich infolge eines allergischen Schocks, ausgelöst durch das ihr servierte Essen. Ihr Witwer hat daraufhin eine Klage eingereicht, in der er mehr als 50.000 Dollar Schadensersatz fordert. Der Anwalt des Witwers betont, dass die Verstorbenen mehrfach auf ihre schwere Unverträglichkeit gegenüber Nüssen und Milchprodukten hingewiesen habe. Trotzdem kam es nach der Mahlzeit zu einem allergischen Schock, der tödlich endete.

Disney’s erste Reaktion

Disney versuchte zunächst, die Klage abzuwehren, indem sie auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ihres Streamingdienstes Disney+ verwiesen. Der Ehemann der Verstorbenen hatte 2019 ein Probeabo für den Streamingdienst abgeschlossen und den AGB zugestimmt. Diese enthalten eine Klausel, die vorsieht, dass rechtliche Streitigkeiten außergerichtlich im Rahmen eines Schiedsverfahrens beigelegt werden sollen. Diese Verteidigungsstrategie stieß auf breite Kritik und wurde als unpassend und ungerecht empfunden.

Disney lenkt ein

In einer überraschenden Wendung gab Disney bekannt, auf das Recht auf ein Schiedsverfahren zu verzichten und den Fall vor Gericht verhandeln zu lassen. Ein Sprecher des Unternehmens erklärte, dass man angesichts der einzigartigen Umstände ein sensibles Vorgehen anstrebe, um eine Lösung für die Familie zu finden, die durch den Verlust ihrer Angehörigen einen schmerzlichen Verlust erlitten hat.

Details zum Vorfall

Der tödliche Vorfall ereignete sich in einem Restaurant innerhalb des Freizeitparks, das nicht direkt von Disney betrieben wird. Etwa 45 Minuten nach dem Essen erlitt die Frau Atemprobleme und brach zusammen. Trotz einer sofortigen Selbstmedikation mit einer Spritze gegen die allergische Reaktion verstarb sie später im Krankenhaus. Der Anwalt des Witwers kritisiert Disney scharf und bezeichnet die ursprüngliche Verteidigungsstrategie als „unverschämt, unvernünftig und unfair“.


Über den Park:
Disney-Parks sind weltweit bekannt für ihre magischen Themenwelten und familienfreundlichen Attraktionen. Sie ziehen jedes Jahr Millionen von Besuchern an. Neben den berühmten Themenparks in den USA betreibt Disney Parks auch in Paris, Tokio, Hongkong und Shanghai. Trotz der umfassenden Sicherheitsmaßnahmen und Qualitätsstandards kommen immer wieder einzelne Vorfälle vor, die die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich ziehen.

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